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Umfrage: ist eine Promenade entlang des Zillers von Zellbergeben bis Eisenbahnbrücke touristisch erwünscht?
graph.Darstellung

1Meter von der Mauer gemessen muß lt. Grundbesitzer Wasserbauamt:
frei und begehbar bleiben
wie man deutlich sehen kann bei den Fotos vom Juni 2010!
Fußgänger bleiben draußen
Im Zuge der Zillerufersanierung hätte eine Promenade von Zellberg Richtung Aschau enstehen können. Doch Anrainer wehrten sich erfolgreich dagegen.
Artikel aus der TT
Der Uferbereich gehört auf vier Meter Breite der
Republik Österreich. Die Gemeinde entschied,
dass er nicht öffentlich zugänglich wird.
Foto: Dähling
Republik Österreich. Die Gemeinde entschied,
dass er nicht öffentlich zugänglich wird.
Foto: Dähling
Zellberg – Entlang der Zillerpromenade herrscht in Zell bei Schönwetter buntes Treiben. Davon profitiert auch die dortige Gastronomie. Gegenüber auf der Zellberger Seite ist der Uferweg ab dem Autohaus Huber in Richtung Aschau allerdings für Spaziergänger gesperrt. Die dortigen Anrainer wollen es so.
Als die Errichtung einer Promenade im Zuge von Ufersanierungsarbeiten heuer zum Thema wurde, wehrten sie sich mit einem Brief an die Gemeinde Zellberg gegen den Bau einer Promenade.
Der Tourismusverband sprach sich dafür aus – in einem knappen Schreiben, dass man zusätzliche Angebote für den Gast immer befürworte.
Die Mandatare entschieden, dass die Lebensqualität der dort lebenden sieben Familien Vorrang vor touristischen Interessen habe.
„Außerdem bringt das nichts, wenn‘s kein Rundweg bis nach Aschau ist“, sagt BM Ferdinand Fankhauser. Die Überquerung der Bahngleise in Aschau sei zudem schwierig und mit den Aschauern habe man auch keine Gespräche geführt.
Wirt fürchtet um Existenz
Die ablehnende Haltung der Gemeinde bedauert vor allem Gerd Platzer. Er ist Wirt und der einzige Anrainer auf der betroffenen Zellberger Uferseite, der sich für die Promenadenerrichtung einsetzt.
Für ihn sei sie von existenzieller Bedeutung, sagt er, und dass der Großteil der Gastronomiebetriebe in Zell die Promenadenerweiterung ebenfalls begrüßen würde. Was ihm bleibt, ist der Blick auf eine Quasi-Promenade ohne öffentlichen Zugang durch ein abgesperrtes Eingangstor.
Die Bundeswasserbauverwaltung, der ein vier Meter breiter Grundstreifen entlang des Ufers gehört, ordnete nämlich folgendes an: Für die Begehung und Inspektion der Ufermauer muss ein Meter breiter Uferstreifen frei von Zäunen, Hecken und Sträuchern gehalten werden!





